Überspannungsschutz bezeichnet Vorkehrungen, die elektrische Anlagen vor kurzzeitigen Spannungsimpulsen – insbesondere durch Blitzschläge oder Schaltvorgänge – bewahren sollen. Sicherheitstechnik ist oft empfindlich, daher spielt Überspannungsschutz in Einbruch‑/Brandmeldeanlagen eine große Rolle. Der Schutz erfolgt im Rahmen eines Blitzschutzkonzepts mittels SPD (Surge Protective Devices) Typ 1/2/3 und konsequentem Potentialausgleich.
Umsetzung: SPD‑Module an Versorgungs‑ und Signalleitungen (z. B. Alarmleitungen, Telefon/IP, 230 V) begrenzen Spannungsspitzen. Zonenmodell (LPZ 0/1/2): außen Typ 1, innen Typ 2/3. Für Außenleitungen (Außensirenen, Außenmelder) sind SPD zwingend. Normen: DIN EN 62305 (Blitzschutz), EN 61643‑21 (IT‑Leitungen), VdS 2031 (Richtlinien).
Sicherheitsbezug: Überspannungen können Anlagen zerstören oder Fehlalarme auslösen. SPD erhalten die Verfügbarkeit und vermeiden Folgekosten. Versicherer fordern in hochwertigen Anlagen Blitz-/Überspannungsschutz und regelmäßige Prüfung.