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Schäftlarn bei München

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Überprüfung und Wartung

Regelmäßige Inspektion und Instandhaltung

Die Überprüfung und Wartung von Sicherheitssystemen (Alarmanlagen, Brandmeldern, Zutrittskontrollen) ist unerlässlich, um deren Funktionstüchtigkeit langfristig sicherzustellen. Unter Überprüfung versteht man die regelmäßige Inspektion, Wartung umfasst Instandhaltung. Vorgaben ergeben sich u. a. aus DIN VDE 0833‑1, VdS und EN 16763. Typisch: BMA quartalsweise Inspektion, EMA jährlich (VdS: halbjährlich Inspektion, jährlich Wartung).

Ablauf einer Wartung: Anlage in Test/Wartungsmodus, dann Checkliste: Sichtprüfung, Funktionstest der Meldergruppen (Öffnungsmelder, Bewegungsmelder, Rauchmelder), Sirenen/Blitz ansteuern, Notstrom testen, Sabotage prüfen, Übertragungseinrichtung per Probealarm testen, ggf. Reinigung und Austausch verschlissener Teile. Ergebnisse im Wartungsprotokoll dokumentieren.

Sicherheitsbezug: Wartung verhindert Fehlalarme und Ausfälle, erhält die Verfügbarkeit und ist häufig Voraussetzung für Versicherungsschutz und Polizei‑Aufschaltung. Empfohlen: Wartungsvertrag mit zertifizierter Fachfirma.