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Schäftlarn bei München

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Übertragungseinrichtung (ÜE)

Alarmübermittlung an NSL/Polizei

Eine Übertragungseinrichtung ist eine Komponente von Gefahrenmeldeanlagen (Einbruch, Überfall, Brand), die Alarmsignale vom Objekt an eine empfangende Stelle – etwa eine Notruf- und Service‑Leitstelle (NSL) oder die Polizei – übermittelt. Klassische ÜE waren Telefonwählgeräte; heutige ÜE nutzen IP und GSM/LTE, häufig redundant (Dual Path). Anforderungen regelt EN 50136.

Funktion und Betrieb: ÜE hängt an der Zentrale und sendet definierte Meldungen an einen Empfänger (z. B. Sur‑Gard). Fällt ein Weg aus, übernimmt der zweite. Polling/Sign‑of‑Life überwacht Verfügbarkeit; Ausfälle werden als Störung gemeldet. Verschlüsselung und Priorisierung sind obligatorisch.

Sicherheitsbezug: Die ÜE ist die Lebensader zwischen Objekt und Intervention. Schutz gegen Sabotage: Leitungsüberwachung, Jamming‑Erkennung, Verschlüsselung, Redundanz (zwei unabhängige Wege). Polizei‑Aufschaltungen verlangen hohe Grade (EN 50136 Grad 3/4). Selektive Weiterleitungen (Überfall direkt Polizei) sind üblich.