info@planungsbüro-sicherheitstechnik.de

Schäftlarn bei München

Zurück zu Ö

Örtliche Alarmierung

Sirenen und Blitzleuchten am Objekt

Örtliche Alarmierung bezeichnet die Alarmierung im direkten Umfeld des Gefahrenortes – meist durch akustische und optische Signalgeber am Objekt selbst. Bei Einbruch- oder Brandalarm ist es oft gewünscht (und normativ vorgesehen), dass vor Ort ein lautstarkes Signal ertönt, um Täter abzuschrecken und Anwohner oder Mitarbeiter zu warnen. Typische Einrichtungen der örtlichen Alarmierung sind Außensirenen (Horn oder elektronischer Sirenenlautsprecher) und Blitzleuchten am Gebäude. Zusammen ergeben sie einen weithin wahrnehmbaren Alarm: Die Sirene erzeugt etwa 100–120 dB Schalldruck, was in der Umgebung deutlich hörbar ist; die Blitzlichtleuchte – häufig ein Xenon-Stroboskop oder helles LED-Blinklicht – macht den Alarm optisch kenntlich, insbesondere nachts. Das hat zwei Effekte: Erstens erhöht es den Stress und Zeitdruck für den Eindringling (Täter wissen, dass Nachbarn oder Sicherheitsdienste aufmerksam werden könnten), zweitens unterstützt es die herbeigerufenen Helfer beim Auffinden des Objekts im Alarmfall. Örtliche Alarmierung steht im Gegensatz zur stillen Alarmierung, bei der nur eine Leitstelle benachrichtigt wird; oft werden beide Formen kombiniert.

Funktion und Komponenten: Eine Außensirene wird meist an der Fassade in Höhe >3 m angebracht, um sabotagesicher und gut hörbar zu sein. Sie verfügt über einen eigenen Sabotagekontakt (Deckel- und Abrissüberwachung) und oft über einen Akku, damit sie auch bei Kabeldurchtrennung noch alarmiert. Der Schalldruck (in dB(A)) wird nach EN 50131 gemessen und muss ausreichend sein – als Faustregel sollen im zu schützenden Gebäude überall mind. 90 dB(A) erreicht werden und außerhalb noch in 100 m Distanz hörbar sein. Neben dem lauten Sirenenton (meist ein durchdringender Heulton oder auf- und abschwellender Ton) haben viele Sirenen eine Blitzlampe integriert. Dieses Blitzlicht (häufig rot oder blau) blinkt im Alarmfall mit hoher Frequenz (60–90 mal pro Minute) und dient als Orientierungslicht für Polizei oder Feuerwehr – es signalisiert z.B. auch nach dem Sirenenabschalten (das nach ~3 Min gesetzlich geboten ist) weiter optisch, dass hier Alarm war. Innen kann zusätzlich eine Innensirene installiert sein, die vorrangig der Vertreibung des Täters dient (extrem lauter, hochfrequenter Ton im Gebäudeinneren). Auch Sprachspeicher kommen vor, die im Alarmfall eine Durchsage „Achtung, Polizei ist verständigt…“ abspielen. In Brandfallanlagen besteht die örtliche Alarmierung aus akustischen Signalgebern (Sirenen, Hupen oder Sprachalarmierung) und Blitzlichtern, um Personen zu alarmieren und zu evakuieren. Die Leistungsaufnahme solcher Geräte variiert – z.B. klassische Xenon-Blitzer ziehen etwa 150–300 mA bei 12 V, Sirenen 300–500 mA. Daher dimensioniert man Notstromakkus entsprechend. Die Ansteuerung erfolgt über die Alarmzentrale (typ. als separate Ausgänge für Innensirene, Außensirene, Blitzlicht etc.).

Sicherheitsbezug: Eine örtliche Alarmierung hat mehrere Vorteile: Sie verkürzt die Interventionszeit, weil potenzielle Zeugen oder Wachdienste in der Nähe sofort aufmerksam werden (im Idealfall ruft ein Nachbar die Polizei schneller als die Leitstelle). Zudem schreckt der plötzliche Lärm die meisten Einbrecher ab – statistiken belegen, dass über 80% der Täter bei Alarmierung flüchten, bevor sie großes Unheil anrichten können. Daher empfiehlt z. B. die Polizei ausdrücklich gut sicht- und hörbare Alarmsirenen zu installieren. Neben der Einbruchmeldung dient die örtliche Alarmierung auch der Gefahrenwarnung für Anwesende: Bei einem Brandalarm wissen Personen im Gebäude sofort, dass sie sich in Sicherheit bringen müssen (hier erfüllen Sirenen/Sprachalarme lebensrettende Funktion). Normativ verlangen viele Richtlinien eine örtliche Alarmierung: So darf ein nach ÜEA-Richtlinie auf Polizei aufgeschalteter Überfall-Alarm keinen lauten Alarm vor Ort geben (um Täter nicht zu warnen), aber ein Einbruchalarm soll zumindest optisch erkennbar sein (in der Regel aber akustisch und optisch). Eine Besonderheit: Bei Überfallmeldeanlagen wird oft stiller Alarm bevorzugt, um den Täter nicht zu einer Gewalttat zu verleiten. Insgesamt sorgt die örtliche Alarmierung für ein ganzheitliches Sicherungskonzept: Nicht nur das Entfernte (Wachdienst, Polizei) wird involviert, sondern auch das unmittelbare Umfeld. Durch Blitzleuchten an Außenwänden können z. B. eintreffende Kräfte direkt erkennen, welches Gebäude alarmiert ist, was in dicht bebauten Gebieten oder Industrieparks wertvolle Zeit spart. Im Fahndungsfall kann eine laufende Sirene den Fluchtweg des Täters indizieren. Allerdings muss man auch Rücksicht nehmen: Dauernd fehlalarmierende laute Sirenen können zu Alarmmüdigkeit in der Nachbarschaft führen und rechtliche Konsequenzen (Ruhestörung) nach sich ziehen. Daher sollten nur zertifizierte, zuverlässige Anlagen betrieben werden – umso mehr, weil bei einem echten Alarm die örtliche Alarmierung dann ihre volle Wirkung entfaltet: Sie erhöht den entdeckungsdruck auf den Täter massiv und schützt so Eigentum und Menschen.


Hinweis: Stille Alarmierung wird getrennt unter „S“ (Stiller Alarm) behandelt und ist die verdeckte Weiterleitung an eine Leitstelle ohne Vor‑Ort‑Signal.